Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 103: Verwaltungsgericht
Der Text handelt von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, insbesondere von der Anordnung einer Eingrenzung in einen Bezirk bei gleichzeitiger Umplatzierung in diesen Bezirk. Es wird festgestellt, dass ein Asylsuchender kein Recht auf freie Wahl des Wohnortes hat. Der Präsident des Rekursgerichts im Ausländerrecht hat am 12. Dezember 2003 im Fall des Migrationsamts des Kantons Aargau gegen S.S. bezüglich der Eingrenzung entschieden.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 103 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 12.12.2003 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 103 Gebietsbeschränkung; Eingrenzung bei gleichzeitiger Umplatzierung.Die Anordnung einer Eingrenzung (Art. 13e Abs. 1 ANAG) in einenBezirk bei gleichzeitiger Umplatzierung in diesen Bezirk (Neuzuweisungin eine Gemeinde dieses Bezirkes) ist zulässig. Ein Asylsuchender hatkeinen Anspruch auf freie Wahl... |
Schlagwörter: | Eingrenzung; Bezirk; Ausländerrecht; Umplatzierung; Zwangsmassnahmen; Gebietsbeschränkung; Anordnung; Neuzuweisung; Gemeinde; Bezirkes; Asylsuchender; Anspruch; Wohnortes; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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