[...]

103 Gebietsbeschränkung; Eingrenzung bei gleichzeitiger Umplatzierung.
Die Anordnung einer Eingrenzung (Art. 13e Abs. 1 ANAG) in einen
Bezirk bei gleichzeitiger Umplatzierung in diesen Bezirk (Neuzuweisung
in eine Gemeinde dieses Bezirkes) ist zulässig. Ein Asylsuchender hat
keinen Anspruch auf freie Wahl des Wohnortes (vgl. Art. 28 AsylG)
(Erw. II/2).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
12. Dezember 2003 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen S.S.
betreffend Eingrenzung (GB.2003.00005).